Die FDP-Fraktion lehnt die Zugersee-Initiative ab. Weite Teile des Zugersees sind heute in einem guten Zustand: Bis in eine Tiefe von rund 100 Metern verfügt der See über genügend Sauerstoff, die Badewasserqualität ist hervorragend und die Felchenfänge liegen bei über 100 Tonnen jährlich. Gleichzeitig ist unbestritten, dass der See in grosser Tiefe einen zu hohen Phosphorgehalt und zu wenig Sauerstoff aufweist. Die FDP bezweifelt jedoch, dass eine künstliche Belüftung einen ausreichenden Nutzen bringt, um die Kosten und Risiken zu rechtfertigen. Insbesondere könnten durch die Belüftung phosphorreiches Tiefenwasser sowie Schadstoffe wie PFAS in die Lebensräume der Fische gelangen. Damit besteht das Risiko, dass die Wasserqualität in den heute intakten Bereichen beeinträchtigt wird und sich Schadstoffe vermehrt in Speisefischen wie den Felchen anreichern. «Wir dürfen nicht riskieren, mit einer künstlichen Belüftung neue Probleme zu schaffen, wo der See heute gut funktioniert», warnt FDP-Kantonsrat Reto Keller (Trachslau). «Die Erfahrungen mit dem Sempacher- und Baldeggersee zeigen zudem, dass solche Anlagen auch nach Jahrzehnten keinen dauerhaft selbsttragenden Erfolg garantieren. Wir lehnen deshalb einen kostspieligen Eingriff mit ungewissem Nutzen und möglichen negativen Folgen für das Ökosystem ab.»
Sichere Veloverbindung zwischen Biberbrugg und Chaltenboden
Zwischen Biberbrugg und Chaltenboden treffen auf engem Raum täglich viel motorisierter Verkehr und Velofahrer aufeinander. Gleichzeitig fehlt eine durchgehende Verbindung für Fussgänger. Der neue, vom Strassenverkehr getrennte Velo- und Gehweg schliesst diese wichtige Lücke zwischen Inner- und Ausserschwyz und erhöht die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Davon profitieren Velofahrer und Fussgänger ebenso wie Auto- und Lastwagenfahrer. «Mit 36 Millionen Franken ist das Projekt eine grosse Investition. Doch aufgrund der engen Platzverhältnisse und der anspruchsvollen Topografie gibt es keine überzeugende Alternative», erklärt FDP-Kantonsrat Kuno Frey (Feusisberg). «Wir schaffen damit eine sichere und langfristige Lösung, ohne den motorisierten Verkehr auf dieser wichtigen Verbindung einzuschränken.» Die FDP unterstützt deshalb die beantragte Ausgabenbewilligung.
Zubringer Siebnen entlastet die March
Zu viel Durchgangsverkehr belastet heute zahlreiche Dorfzentren in der March und bringt den Autobahnanschluss Lachen an seine Kapazitätsgrenzen. Der geplante Zubringer Siebnen schafft mit einem neuen Anschluss Wangen-Ost eine direkte Verbindung zur Autobahn und entlastet damit die Gemeinden zwischen Lachen und Reichenburg. Weniger Durchgangsverkehr bedeutet weniger Lärm, mehr Sicherheit und bessere Bedingungen für den öffentlichen Verkehr. Weil der rund 1,7 Kilometer lange Zubringer mehrheitlich unterirdisch geführt wird, wird zudem die Landschaft geschont. «Der Zubringer bringt der ganzen March einen Mehrwert und ist seit Jahren ein dringendes Anliegen», betont FDP-Kantonsrat Roger Züger (Siebnen). «Mit dem Planungskredit machen wir jetzt den wichtigen nächsten Schritt, damit dieses für unsere Region zentrale Verkehrsprojekt endlich vorankommt.» Die FDP befürwortet den Planungskredit von 9,9 Mio. Franken für den Zubringer Siebnen.
Grundstückgewinnsteuer einfacher und sachgerechter gestalten
Die Motion M 2/26 will die Besteuerung von Grundstückgewinnen bei Geschäftsliegenschaften modernisieren und vom heutigen monistischen zum dualistischen System wechseln. Gewinne aus Geschäftsliegenschaften würden damit weiterhin vollständig besteuert, aber konsequent in die ordentliche Unternehmensbesteuerung integriert. «Das dualistische System vereinfacht die Verlustverrechnung und reduziert unnötigen administrativen Aufwand für Betriebe und die Steuerverwaltung», führt FDP-Kantonsrat Marc Nideröst (Lauerz) aus. «Das dualistische System ist in der Mehrheit der Kantone bereits etabliert und hat sich in der Praxis bewährt. Angesichts der geschätzten Mindereinnahmen verlangen wir eine konkrete Vorlage, welche die finanziellen Folgen transparent darlegt. Erst auf dieser Grundlage entscheiden wir definitiv über einen Systemwechsel.» Die FDP spricht sich für die Erheblicherklärung der Motion aus.
Digitalisierung nicht auf später verschieben
Die Chancen der Digitalisierung sind allgemein bekannt. Dieses Potenzial gilt es auch in der Steuerverwaltung zu nutzen. Insbesondere künstliche Intelligenz kann repetitive Arbeiten übernehmen und so den Mitarbeitenden mehr Zeit für komplexe Fälle und direkte Bürgerkontakte verschaffen. Genau hier setzt das FDP-Postulat P 6/26 an: Es fordert vom Regierungsrat, den Einsatz neuer Technologien und insbesondere künstlicher Intelligenz in der Schwyzer Steuerverwaltung zu prüfen. FDP-Kantonsrat Thomas Grieder (Wollerau) unterstreicht: «Andere Kantone wie Ob- und Nidwalden nutzen KI bereits zur Steuerveranlagung. Die Erfahrungen zeigen, dass damit bis zu 25 Prozent der Veranlagungen automatisiert bearbeitet werden können.» Der Regierungsrat stellt zwar in Aussicht, eine entsprechende Bestimmung mit der nächsten Steuergesetzrevision aufzunehmen. «Bis dahin ginge aber wertvolle Zeit verloren», so Grieder. Angesichts der möglichen Effizienzgewinne spricht sich die FDP-Fraktion für die Erheblicherklärung des Postulats aus.
Weitere Geschäfte
FDP-Kantonsrat Willi Kälin (Pfäffikon) hält nicht an der Motion M 4/26 «Verzicht auf die Pflicht zur kontrollierten Wohnraumlüftung (KWL) bei Gestaltungsplänen» fest. Entscheidend ist: Die heutige Gesetzgebung erlaubt den Verzicht auf eine kontrollierte Wohnraumlüftung, wenn eine energetisch gleichwertige Lösung nachgewiesen werden kann. Die Abklärungen haben gezeigt, dass die bestehenden Möglichkeiten in der Praxis noch nicht ausreichend geklärt waren. Der Kanton hat deshalb die Information dazu verbessert und die zuständigen Fachverbände gezielt informiert. Damit wurde das Anliegen der Motion aufgenommen und eine zusätzliche Gesetzesanpassung erübrigt sich.
Bei den weiteren Geschäften unterstützt die FDP-Fraktion das Postulat P 7/26 «Ergänzung des Moduls ‹Schulergänzende Betreuung – Tagesstrukturen› in Pupil». Hingegen spricht sie sich gegen die Erheblicherklärung der Motionen M 3/26 «Anpassung Volksschulgesetz – Elternverantwortung stärken» und M 1/26 «Übernahme der Kosten für die medizinische Notfallhilfe durch den Kanton» aus.
FDP Kanton Schwyz