Felssturz Fallenbach – Wie weiter?

Zur Situation im Felssturzgebiet Fallenbach befragt der Gersauer FDP Kantonsrat Karl Camenzind die Regierung des Kantons Schwyz im Rahmen eines parlamentarischen Vorstosses (Interpellation).

Interpellation 22/21

 

Felssturz Fallenbach – Wie weiter?

Im Jahre 1982 donnerten mehrere Kubikmeter Fels und Geröll auf die Kantonsstrasse zwischen Gersau und Brunnen und verschütteten diese auf einer Länge von 60 Meter. Während der Aufräumarbeiten wurde ein Fährbetrieb eingerichtet, damit die wichtige Verbindung zwischen dem Bezirk Gersau mit dem Talkessel Schwyz bestehen blieb. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass diese Verbindungsachse für den Bezirk Gersau sehr wichtig ist. Auch wenn Gersau von Vitznau ebenfalls mit einer Strasse erschlossen ist, ist die direkte Anbindung nach Brunnen geographisch und aus wirtschaftlicher Sicht enorm wichtig. Diese Wichtigkeit wurde damals vom Kanton Schwyz mit dem Bau einer knapp 12 Millionen Franken teuren Galerie unterstrichen. 

Nachdem 2019 erneut Geröll die Strasse verschüttete, musste die Strasse Mitte März 2021 infolge eines Felssturzes über mehrere Tage gesperrt werden. Anschliessend konnte die Strasse einseitig mittels Verkehrsanlage befahren werden. Während der Vollsperrung wurde für Pendler und Passanten mit Extraschiffen die Anbindung nach Brunnen gewährleistet. Wie aus Medienberichten zu entnehmen ist, wurde eine neue Gefahrenstelle rund 200 Meter nach der Galerie Richtung Brunnen lokalisiert. Bei all diesen Felsstürzen musste bis jetzt glücklicherweise kein Personenschaden beklagt werden.

Im 2022 saniert und verbreitert der Kanton Luzern die Strasse zwischen Vitznau und Gersau. Daraus resultieren mehrwöchige Vollsperrungen. Konkret soll die Strasse zweimal 3 Wochen für jeglichen Verkehr gesperrt werden. Weiter sind Nachtsperrungen und einseitige Verkehrsführungen mit Regelungsanlagen geplant.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Sind von der Gefahrenzone Fallenbach geologische Gutachten mit welcher Aussage vorhanden? Ist ein solches Gutachten in Auftrag gegeben?

2. Wird das Absturzgebiet aktuell technisch überwacht. Ist eine solche Überwachung praktikabel?

3. Wie sehen konkret die Zuständigkeiten im Absturzgebiet aus? Der Bund als Betreiber der Bunkeranlage, die Korporation Oberallmeind als Eigentümerin Wald und der Kanton Schwyz als Strasseneigner?

4. Welche baulichen Sofortmassnahmen sieht der Kanton für die bestmögliche Sicherung der Strasse vor?

5. Welche längerfristigen Schutzmassnahmen werden für die Sicherung der Strasse für alle Verkehrsteilnehmer ergriffen?

6. Sind Notfallkonzepte in Planung für die Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen Gersau und Brunnen, während die Strasse nach Vitznau gesperrt wird?

Ich danke der Regierung für die Beantwortung meiner Fragen.


Karl Camenzind
Kantonsrat FDP Gersau