Motion fordert ein schlankes Bewilligungsverfahren für Unterhaltsarbeiten an Mobilfunkanlagen

Der Trachslauer FDP Kantonsrat Reto Keller fordert in einer Motion ein schlankes Bewilligungsverfahren für Unterhaltsarbeiten an Mobilfunkanlagen ohne Leistungserhöhung. Unterstützt wird diese Motion durch die ganze FDP Fraktion sowie von Kantonsräten der GLP, der Mitte und der SVP.

Der Mobilfunk entwickelt sich, ähnlich wie das Stromversorgungsnetz, immer mehr zu einer kritischen Infrastruktur. So verlassen sich immer mehr systemrelevante Einsatzkräfte und Einrichtungen wie Polizei, Versorgung, Logistik, Zug- und Busbetriebe oder Liftsteuerungen auf ein funktionierendes Mobilfunknetz. Folgerichtig hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz den Ausfall des Mobilfunknetzes als eine der möglichen technischen Gefährdungen identifiziert. Und nicht zuletzt ist die Mobilfunktechnologie für den Innovationsstandort Schweiz eine wichtige Schlüsseltechnologie der Zukunft.

Bei einer Mobilfunkanlage sind für den zuverlässigen Betrieb rund alle 18 Monate technische Anpassungen und Wartungsarbeiten nötig. Die heutige Praxis führt oft dazu, dass diese Arbeiten in ressourcenintensiven und zeitraubenden Bewilligungsverfahren umgesetzt werden müssen. Dies kann zu verzögerten Wartungen, technischen Problemen und Verwaltungskosten ohne Mehrwert führen. Denn dass die gesetzlichen Bestimmungen und Grenzwerte eingehalten werden, überprüfen die Behörden ohnehin.

Die Motion fordert ein schlankes Bewilligungsverfahren für Unterhaltsarbeiten an Mobilfunkanlagen ohne Leistungserhöhung. So sollen bei Wartungen, Reparaturen oder Anpassungen einer bereits genehmigten Mobilfunkanlage ohne Leistungserhöhung nicht das ordentliche Baubewilligungsverfahren zur Anwendung kommen, sondern das vereinfachte oder das Meldeverfahren.

Wird eine Mobilfunkanlage neu erstellt, bei einer bestehenden Anlage die Sendeleistung erhöht oder das äussere Erscheinungsbild der Anlage verändert, gilt weiterhin das ordentliche Bewilligungsverfahren, bei welchem die Bevölkerung ihr Recht auf Einsprache weiterhin wahrnehmen kann.

Motionär Reto Keller dementiert entsprechend noch die Meinung vieler Gegner des Ausbaus von Mobilfunkantennen: « 90% der Strahlung, mit welcher wird in Kontakt kommen, geht vom eigenen Mobilfunkgerät aus. Hat dieses Gerät guten Empfang, minimiert sich die Strahlenleistung und somit auch die Strahlenbelastung auf unseren Körper. Somit führen mehr Mobilfunkantennen nicht automatisch zu einer höheren, sondern zu einer tieferen Strahlenbelastung der Mobilfunknutzer!»

Die Motion verfolgt mehrere Ziele:

  • Sicherstellung eines zuverlässigen Mobilfunknetzes für Bevölkerung, Gewerbe, Industrie und weitere kritische Anwendungen und Einrichtungen.
  • Vermeidung von unnötigen Verwaltungskosten und Bürokratie.
  • Rechtssicherheit schaffen für die Behörden und die Mobilfunkbetreiber.

Dabei gilt es die Strahlenbelastung der Bevölkerung und der Umwelt, welche vom Bund in der Bundesverordnung NISV festgeschrieben ist, jederzeit einzuhalten.