FDP gibt dem Planungs- und Baugesetz gute Noten

Die FDP sieht in der Teilrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetz eine massgebliche Verbesserung gegenüber der heute gültigen Gesetzgebung.

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FDP-Kantonalpräsidentin Marlene Müller nimmt Stellung zur Teilrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetz.

In der zweiten Etappe der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Schwyz geht es vorwiegend um die Harmonisierung der Baubegriffe sowie die Neuorganisation des Nutzungsplanverfahrens. Die FDP.Die Liberalen befürwortet den von der Regierung vorgelegten Entwurf in ihrer Vernehmlassungsantwort.

Trotz Vereinfachung einen Mehrwert

«Die Implementierung der vereinheitlichten Baubegriffe gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe im neuen Planungs- und Baugesetz ist bei der FDP.Die Liberalen unbestritten», sagt FDP-Kantonalpräsidentin Marlene Müller (Wollerau) bei der Stellungnahme ihrer Partei. «Die Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen verbessern das Verständnis seitens der Wirtschaft und der Bevölkerung in Planungsangelegenheiten.» Zudem werde trotz der Vereinfachung durch die Harmonisierung die lokale Vielfalt mit ihren verschiedensten Bedürfnissen berücksichtigt. Die Umsetzung des neuen Planungs- und Baugesetz im Kanton und in den Gemeinden ist jedoch mit einem erheblichen Aufwand verbunden. «Daher sind wir der Meinung, dass der Umsetzungsprozess schnell vorangetrieben werden muss, da ein zögerliches Verhalten das Risiko erhöht, einen empfindlichen Eingriff in die kantonale Kompetenz des Baurechts durch Bundesgesetzgebung in Kauf nehmen zu müssen. Das gilt es im Kanton Schwyz zu vermeiden.»

Variante Einspracheverfahren

In der Neuorganisation wird das kantonale Verfahren dem kommunalen Nutzungsplanverfahren angeglichen und so stehen mit dem Einwendungsverfahren und dem Einspracheverfahren zwei Varianten zur Auswahl. Die FDP unterstützt dabei den Regierungsrat und bevorzugt das Einspracheverfahren. «Dieses ist näher beim bisherigen Nutzungsplanverfahren und entspricht auch eher dem Schwyzer Rechtsverständnis», so Marlene Müller. Weiter befürworten die Liberalen die Vereinheitlichung der Gewässerraumvorschriften des Bundes mit dem kantonalen Gewässerabstand von 20 auf 15 Meter wie auch die Anpassungen der Brandschutzvorschriften von Hochhäusern mit 25 statt heute 20 Metern Höhe. Positiv sieht die FDP auch das vereinfachte Bewilligungsverfahren in bestimmten Bauzonen für Solaranlagen. Auch Änderungen an Gestaltungsplänen dürften künftig einfacher werden, indem die Zustimmung nicht mehr von allem Eigentümer, sondern neu nur noch vor der Hälfte erforderlich ist. «Dies ist ganz im Sinne von uns Liberalen», zieht Marlene Müller ein positives Fazit zur vorliegenden Teilrevision.

Text: Roger Bürgler